Additive Krankenversicherung (AKV)



Additive Krankenversicherung als
Alternative zur Bürgerversicherung

Vorbemerkung
Deutschland hat ein teilweise unterfinanziertes, aber strukturell recht gut funktionierendes Gesundheitssystem. Die Alternative für Deutschland wendet sich daher entschieden gegen eine staatsdirigistische Einheitsversicherung, wie sie im „Gesundheitsfond“ angelegt ist und durch eine „Bürgerversicherung“ vollendet werden soll. Das duale System von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) hat sich im Grunde bewährt; es bedarf aber einiger Korrekturen in der Relation der Versicherungsformen zueinander, um langfristig finanzierbar zu bleiben und den Charakter einer Zwei-Klassen-Medizin abzulegen.

Ziele der von uns vorgeschlagenen Gesundheitsreform sind daher:
· Weder eine Zwei-Klassen-Medizin, noch eine staatsdirigistische Einheitsversicherung.
· Erhalt des dualen Systems von GKV und PKV.
· Finanzierbarkeit und Berücksichtigung historisch entstandener Strukturen.
· Einfach, allgemeinverständlich, politisch durchsetzbar, verfassungskonform.

Somit schlagen wir als neues Modell eine additive Struktur durch vier Maßnahmen vor:
1. Alle Bürger werden Pflichtmitglieder in der GKV.
2. Der monatliche (Gesamt-)Beitrag wird bei dem derzeitigen Leistungsniveau ca. 500,00 € betragen, aber nicht mehr als 12,5% und nicht weniger als 1% des Einkommens.
3. Jeder kann unabhängig von seinem Einkommen additiv eine PKV als Vollversicherung abschließen, deren Kosten sich nahezu auf die einer Zusatzversicherung reduzieren, denn
4. Zur Vermeidung von Doppelversicherungen und doppelten Kosten erhält bei den privat Versicherten deren PKV den Anteil der GKV auf dem Verwaltungsweg erstattet.

Praktische Auswirkungen
· GKV-Mitglieder erfahren ein leichtes Absinken ihres Beitrags, für die Mehrzahl der PKV-Mitglieder ergibt sich höchstens ein selektives Ansteigen. Dabei eine Vorteilsverschiebung vom Single zur Familie und ein Ansteigen der Gestaltungsfreiräume.
· Für die Versicherer ändert sich wenig: Größere Rationalisierungsmöglichkeiten der GKV, aber möglicherweise Strukturänderungszwang für PKV.
· Die „Leistungserbringer“ behalten ihre Klienten aus GKV und PKV.
· Das Modell ist verfassungskonform, ohne gravierende Umstrukturierungen und ohne erheblichen bürokratischen Aufwand zu realisieren.

Begründung mit graphischer Darstellungen der zentralen Thesen
(nicht Teil des Antrags)

I     Vorbemerkungen
Gesundheitspolitisches Ziel ist eine Alternative zu den Modellen einer Bürgerversicherung im Sinne von SPD, GRÜNEN und LINKE. Zentrale Leitideen: Weder eine Zwei-Klassen-Medizin noch eine staatsdirigistische Einheitsversicherung, Beibehaltung des dualen Systems von GKV und PKV. Dazu reicht es nicht aus, nur auf dem bisherigen System zu beharren.
 „Stattdessen sollte das duale System energisch in Richtung einer Stärkung der privaten Vorsorge weiterentwickelt werden. Die gesetzliche Versicherung sollte dabei auch langfristig zumindest als Absicherung der sozial Schwachen bestehen bleiben. Natürlich sollen auch diese Menschen einen vollwertigen Versicherungsschutz haben und das muss dann solidarisch finanziert werden: Aus den Beiträgen anderer gesetzlich Versicherter und/oder aus Steuermitteln.“ (B. Lucke, Interview zur Gesundheitspolitik der AfD, 04.09.2013)
Aktuelle gesundheitspolitische Äußerungen sowie die vermutete Themenentwicklung in der nächsten Legislaturperiode erfordern es, eine Alternative sowohl zum bestehenden System als auch zur Bürgerversicherung vorlegen zu können. Letztes Ziel bleibt somit die Weiterentwicklung des bewährten dualen Krankversicherungssystems von GKV und PKV und die in den o. a. Zielvorgaben liegende scheinbare Paradoxie aufzulösen.

II    Darstellung des Konzeptes anhand von 4 Grafiken.
1. Die Steuerkurve wirkt wesensmäßig leistungsbestrafend,
wird aber generell von der Bevölkerung akzeptiert.
Grund: Unser Zusammenleben ist nicht nur Gesellschaft
mit dem Zentralwert: gerecht, sondern auch Gemeinschaft
mit dem Zentralwert: solidarisch. Doch: Einzig und Allein
das Steuersystem dient dem Sozialausgleich!



 
2. Die Beitragskurve zur GKV bietet der politischen Linken
das zentrale Einfallstor zur Einheitsversicherung.
Grund: Sie teilt tatsächlich die Versicherten in 2 Klassen,
ist daher auch ein realer Motor einer 2-Klassen-Medizin.
Es geht nicht darum, alle Menschen in eine Einheits-
Versicherung zu zwängen, aber der radikale Bruch nach
Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze ergibt real ein
2-Klassen-System (was es auch sein sollte: s. Bismarck).


 
3. Das Muster aller Vorstellungen zur Bürgerversicherung
ist eine von Sozialneid getrieben Gleichmacherei.
Grund: Von den Vertretern der Bürgerversicherung wird
kein individuell wählbarer Versicherungsschutz nach den
persönlichen Präferenzen des Einzelnen mehr zugelassen.
Darüber hinaus ist es fraglich, ob ein solches System nicht
einen verfassungswidrigen Sozialausgleich vornimmt, für
den einzig das Steuersystem zuständig ist.



 
4. Eine Alternative zur Bürgerversicherung kommt aber
nicht umhin: Alle werden Mitglieder in der GKV, ohne
Ausnahme. Die vorgestellten Ziele lassen sich dennoch
durch Anwendung zweier Kunstgriffe realisieren:
a) Durch die Konstruktion der Beitragskurve. Nach festem
Satz (12,5%) bis zur alten Beitragbemessungsgrenze
 (4.000 €) ein steiles Absinken des Prozentsatzes bis auf
1% des Einkommens, danach weiterhin konstant 1%.
b) Durch eine additive PKV: Jeder kann in die PKV als Vollversicherung. Bisherige Mitglieder der PKV müssen sich also einmalig bei einer GKV anmelden und dies ihrer PKV melden. Sie sind damit doppelt versichert, aber ohne doppelte Versicherungslast:
Die PKV lässt sich den GKV-Satz von dieser erstatten (im 19. Jh. unlösbar, im 20. Jh. ein enormer Verwaltungsaufwand, im 21. Jh. mit einem einzigen PC-Programm zu bewältigen).
Somit besteht die Belastung für Privatversicherte im (jetzt verminderten) Beitrag zur GKV (welcher die gesamte Familie umfasst) und dem frei wählbaren auf ca. 1/3 reduzierten Satz in der PKV.

III   Auswirkungen
· Sämtliche oben genannten Ziele können durch dieses additive Modell realisiert werden, den Argumenten für eine „Bürgerversicherung“ wird der Nährboden entzogen.
· Für die bisherigen GKV-Mitglieder ändert sich wenig: Je nach Höhe des Basissatzes erfahren sie ein geringes Absinken des Beitrags, bekommen dazu aber die Gewissheit, dass auch PKV-Mitglieder solidarisch sind, dass es deren freie Entscheidung ist, zusätzlich in der PKV zu sein, ohne sich aus der Solidargemeinschaft davonzustehlen.
· Für die meisten bisherigen PKV-Mitglieder ändert sich wenig: nur geringes und selektives Ansteigen des Beitrags, dabei aber eine deutliche Vorteilsverschiebung vom Single zur Familie. Dazu ein Ansteigen der Gestaltungsfreiräume bei der Auswahl der zu Versichernden.
· Für die Versicherer ändert sich wenig: Versicherungen und Versicherungsformen bleiben bestehen. Rationalisierungsmöglichkeiten ergeben sich für die GKV, aber möglicherweise entsteht ein Strukturänderungszwang für die PKV (evtl. eigene GKV gründen).
· Für die „Leistungserbringer“ ändert sich wenig: kein Fortfall der Einnahmen aus der PKV, lediglich Wechsel der Versicherungsart bei einzelnen „Klienten“.

IV   Politische Nachbemerkungen
1. Diese Konstruktion mag zunächst etwas kompliziert anmuten und optisch gewöhnungsbedürftig sein, ist aber in der Praxis leicht zu realisieren und für alle Beteiligten durchschaubar.
Durch die Beibehaltung der PKV als Vollversicherung mit Erstattungsübertragung aus der GKV (statt etwa einer Reduktion auf eine „Zusatzversicherung“) gelingt es, alle unter I  formulierten Ziele zu realisieren und den Zwei-Klassen-Charakter abzulegen.
2. Eine Pflichtversicherung für alle bedeutet keinen Einstieg in eine staatsdirigistische Einheitsversicherung, solange nicht über einen „Gesundheitsfond“ der Wettbewerb der Kassen untereinander liquidiert wird. Ähnliches gibt es auch bei der Kfz-Haftpflicht-Versicherung.
3. Jeder kann sich privat versichern, es gibt keine Einkommensuntergrenze für den Eintritt in die PKV, wohl aber eine Vorteilsverschiebung vom gut verdienenden Single, der gerade über der Beitragsbemessungsgrenze lag, zur Familie, die nun zusätzlich selektiv versichern kann.
4. Die Konstruktion berücksichtigt die historisch gewachsene Struktur unseres Gesundheitssystems und ist verfassungskonform. Es findet kein neuer Sozialausgleich jenseits des Steuersystems durch die Hintertür statt.
5. Auf der (langfristig auch veränderbaren) Basis der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze von 4.000 € und dem (geschätzten und änderbaren) Beitragssatz von 12,5% lässt sich das Konzept auch graphisch allgemeinverständlich darstellen, indem der absolute Beitrag zur GKV angezeigt wird, und es lässt sich politisch verwertbar folgendermaßen formulieren:



 
                           Alle sind in der GKV
+                     Jeder kann in die PKV
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     Additive Krankenversicherung als
= Alternative zur Bürgerversicherung
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Bei gleichbleibendem Versorgungsniveau beträgt der Beitrag zur GKV (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen) 500,- €; aber nicht mehr als 12,5% und nicht weniger als 1% des Einkommens.